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Die theoretische Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt gemäß DGUV Information 205-023 die Grundlagen des Brandschutzes, rechtliche Vorgaben, das Verhalten im Brandfall sowie den richtigen Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen, um im Notfall gezielt helfen zu können
 
Ablauf und Organisation
  • Dauer: Mindestens 2 Lerneinheiten für Theorie, gefolgt von der vorgeschriebenen praktischen Löschübung.
  • Auffrischung: Laut DGUV wird eine Wiederholung der Ausbildung nach 3 bis 5 Jahren.

Beschreibung

Erste-Hilfe-Ausbilder sind speziell geschulte Kursleiter. 

Um ihre Lehrberechtigung aufrecht zu erhalten, müssen sich Lehrkräfte für Erste Hilfe alle 3 Jahre im Umfang von 16 Unterrichtseinheiten (UE) gemäß den Grundsätzen 304-001 und 304-003 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) fortbilden.

Dieser Lehrgang richtet sich an aktive Erste-Hilfe-Ausbilder, die ihre Lehrberechtigung aufrecht erhalten möchten